Aktuelle Lage

Aufgrund der ab heute geltenden Ausgangsbeschränkung in Bayern informieren wir sie über die derzeitigen Bestimmungen. (Stand 21.3.2020)
Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Darunter zählt unter anderem „der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe.“ – sprich auch der Besuch beim Physiotherapeuten.
Wir bemühen uns die derzeitigen Behandlungsbedürftigkeit eines jeden Patienten mit laufendem Rezept zu ermitteln und mit diesem zu besprechen.
Unsere Praxis bleibt in jedem Fall bis auf weiteres geöffnet.
Bei auftretenden Fragen stehen die bekannte Kommunikationswege zur Verfügung.